Italienisches Arbeitsrecht

Gerade in Italien sind wir maßgeblich für deutsche mittelständische Unternehmen im Bereich der Etablierung-und Erhaltung des Unternehmensstandorts tätig sowie im italienischen Arbeitsrecht. Das italienische Arbeitsrecht weißt gerade auf Arbeitgeberseite deutliche Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht auf.  Insbesondere im Hinblick auf den starken italienischen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer und bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten sich Unternehmen frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Wir betreuen und beraten unsere Mandanten aber auch bei der Errichtung von Zweigniederlassung in Italien und begleiten sie bis hin zum Forderungsinkasso.

 

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