Unsere Kanzlei ist im Bereich des deutsch-italienischen Immobilien- und Erbrechts tätig. Wir beraten unsere Mandanten beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Italien, sowie bei schenkweiser Immobilienübertragung . Hierbei übernehmen wir sowohl die Überprüfung der Verträge als auch die komplette Korrespondenz mit Behörden und Vertragspartnern und Maklern, sowie die Abwicklung mit Notaren in Deutschland und Italien. Auf Nachfrage können wir unseren Mandanten entsprechende mit unser kooperierende Notare empfehlen. Als Zusatzleistungen bieten wir die Übersetzung und Beglaubigung sämtlicher Unterlagen in italienischer und deutscher Sprache.